Die Einnahmen aus diesen drei letztgenannten Einkunftsarten dürfen die Grenze von insgesamt €13.000
bei Ledigen beziehungsweise €26.000
bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen. Wir verfügen über Jahrzehnte lange Erfahrung und wissen, worauf es bei Steuerfragen ankommt. Das heißt, dass Sie sich darauf verlassen können, dass Ihr Anliegen bei uns in den besten Händen ist und unser Service keinen Wunsch offenlässt. Darüber hinaus kommunizieren wir klar und offen über den Fortschritt Ihres Anliegens, über Probleme und natürlich über Erfolge.
Unser langjähriges Bestehen sowie zahlreiche zufriedene Mitglieder bestätigen unseren Erfolg. Profitieren auch Sie davon!